[] … Auch dann nicht, wenn Sie den PC zum Beispiel für die E-Mail-Kommunikation mit der Rentenversicherung oder für die Erstellung Ihrer Steuererklärung als Rentner nutzen. Grund hierfür ist, dass PC oder Laptop steuerlich als Arbeitsmittel betrachtet werden und nur dann absetzbar sind, wenn Sie als Arbeitnehmer angestellt oder selbstständig sind. Ist das der Fall, können Sie einen Computer oder Laptop bei Ihrer Steuer angeben und geltend machen. …