[] … Für diejenigen, die 2021 in Rente gingen, waren 81 % der Brutto-Rente steuerpflichtig – und 19 % steuerfrei. Auf der Grundlage dieser 19 % wird im Folgejahr ein Rentenfreibetrag errechnet, der lebenslang gleichbleibt. Der Teil der Rente, der der Steuer unterliegt, steigt jährlich für jeden späteren Rentnerjahrgang weiter an. Nach den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Plänen der Ampelkoalition wird dieser Anstieg des Besteuerungsanteils künftig abgebremst. …