[] … Leider kann man die Kosten für eine Seniorenresidenz nicht wie Heimkosten in einem Pflegeheim bei der Steuererklärung angeben und damit seine Steuerlast mindern. Erst wenn Pflege-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten entstehen, die nicht von der Pflegekasse erstattet werden, kann dieser Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden, sofern er die zumutbare Eigenbelastung übersteigt. …