[] … Bei der Nichtbeachtung der E-Rechnungspflicht sind verschiedene Konsequenzen und Sanktionen möglich, zum Beispiel: Vorsteuerabzug: Eine nicht ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung, die nicht den Anforderungen an eine E-Rechnung entspricht, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Der Empfänger der Rechnung kann die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer also nicht als Vorsteuer geltend machen. …