[] … Außerdem muss deutlich gemacht werden, dass es sich bei der Sonderzahlung um die steuerfrei Inflationsausgleichsprämie handelt. Dafür reicht es aus, wenn der Arbeitgeber deutlich macht, dass die Prämie im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung. Nein. 3.000 Euro sind der Höchstbetrag, den ein Arbeitgeber als steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie überweisen darf. …