… Folgende Zuwendungen unterliegen zum Beispiel der Schenkungsteuer: die Bereicherung, die ein Ehegatte beim Vereinbaren der Gütergemeinschaft erfährt, die Abfindungen für einen Erbverzicht, Zahlungen an ein nichteheliches Kind im Rahmen eines vorzeitigen Erbausgleiches, Zuwendungen, die vor Eintritt des Nacherbfalles an den Nacherben erfolgen. (Ein Nacherbe ist ein Erbe, der erst dann Erbe wird, nachdem zunächst der Vorerbe Erbe geworden und dann gestorben ist.) …