[] … Abgeltungsteuer: So versteuern Sie Ihre Kapitalanlagen - Es gibt zahlreiche Gründe, weiterhin eine Anlage KAP beim Finanzamt einzureichen, etwa, um einen überhöhten Abzug von Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) zu korrigieren. Und wenn Sie Kapitalerträge erzielen, auf die keine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten wird, sind Sie sogar zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet. Das gilt z. B., wenn Sie Wertpapiere bei einer ausländischen Depotbank verwalten oder Auslandskonten besitzen. …