[] … Das Ehepaar bezahlte dem Handwerker 535,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer und gab die Kosten in seiner Steuererklärung an. Zur Begründung führte das Paar aus, die statische Berechnung sei für den Austausch der Stützbalken erforderlich und eine unselbständige, untrennbar mit der Hauptleistung verbundene Nebenleistung gewesen. Es liege also eine einheitliche Handwerkerleistung vor, die insgesamt berücksichtigt werden müsse. …