[] … So hoch ist Ihre zumutbare Belastung (in Prozent Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte) Sie haben Sie haben einen Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340,– € über 15.340,– € bis 51.130,– € über 51.130,– € kein Kind und es gilt der Grundtarif 5 % 6 % 7 % Splittingtarif 4 % 5 % 6 % ein oder zwei Kinder 2 % 3 % 4 % drei oder mehr Kinder 1 % 1 % 2 % Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden für die Berechnung der zumutbaren Belastung nicht in den Gesamtbetrag der Einkünfte einbezogen. …