Gesetzliche Vorschriften § 3 GrEStG, Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung … zur Teilung des Nachlasses. 2Den Miterben steht der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners ein zum Nachlass gehöriges Grundstück übertragen wird. 3Den Miterben stehen außerdem ihre Ehegatten oder ihre Lebenspartner gleich; (1) 4. der Grundstückserwerb durch den …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 31 ErbStG, Steuererklärung … vorhanden, sind sie berechtigt, die Steuererklärung gemeinsam abzugeben. 2In diesem Fall ist die Steuererklärung von allen Beteiligten zu unterschreiben. 3Sind an dem Erbfall außer den Erben noch weitere Personen beteiligt, können diese im Einverständnis mit den Erben in die gemeinsame Steuererklärung einbezogen werden. (5) 1Ist ein Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter vorhanden, ist die Steuererklärung von diesem abzugeben. 2Das Finanzamt kann verlangen, dass die Steuererklärung auch von …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 71 StBerG, Bestellung eines Praxistreuhänders … .: 610-10 Normtyp: Gesetz § 71 StBerG – Bestellung eines Praxistreuhänders (1) 1Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu drei Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten zum Treuhänder bestellen. 2In …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 70 StBerG, Bestellung eines Praxisabwicklers … . (7) Die Bestellung kann widerrufen werden. (8) § 69 Abs. 6 gilt entsprechend, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung der Erben oder des früheren Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten vor. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 34 SGB II, Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten … Absatz 1 neugefasst durch G vom 26. 7. 2016 (BGBl I S. 1824). (2) 1Eine nach Absatz 1 eingetretene Verpflichtung zum Ersatz der Leistungen geht auf den Erben über. 2Sie ist auf den Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls begrenzt. (3) 1Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, für das die Leistung erbracht worden ist. 2Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten sinngemäß; der Erhebung …Ansehen
News & Ratgeber Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Familie … Tipp Lies dir dazu auch den Beitrag »Schenkung und vorweggenommene Erbfolge« im Bereich »Erben, Vererben & Schenken« durch. Nießbrauch statt Wohnrecht – das ist der Vorteil Wohnen die Eltern im Eigenheim und wollen das an ein Kind übergeben, kann auch hier ein Nießbrauchsrecht eine tolle Sache sein. …Ansehen
News & Ratgeber Haus oder Eigentumswohnung kaufen … Instandhaltungskosten Nach Abzahlung der Kredite geringer Aufwand für die Immobilie Anfängliche höhere finanzielle Belastung Kein Ärger mit Vermietern Höhere Flexibilität bei der Wohnraumbeschaffung Immobilien können als Sicherheit für andere Kredite verwendet werden Eigenkapital kann schneller durch andere Kapitalformen aufgebaut werden Erspart die Miete in den kapitalschwächeren Rentenzeiten Nur eingeschränkte Einnahmen durch die »Riester-Rente« Immobilien sparen Erbschaftsteuer Bei mehreren Erben …Ansehen
News & Ratgeber Hinterbliebenenrente, Witwenrente & Waisenrente … Bezüge für den Sterbemonat Die Erben eines Beamten, Ruhestandsbeamten oder entlassenen Beamten dürfen die kompletten Bezüge des Verstorbenen für den Sterbemonat behalten. Eine anteilige Rückforderung bereits gezahlter Versorgungsbezüge findet nicht statt. Falls Teile der Bezüge für den Sterbemonat ganz oder teilweise noch nicht ausgezahlt worden sind, können sie auch an den überlebenden Ehegatten oder die Kinder gezahlt werden. Unser Buchtipp Was tun beim Todesfall? …Ansehen
News & Ratgeber Steuertipps zur Selbstständigkeit … Für Selbstständige Alles von der Gewinnermittlung bis zu den Steuererklärungen von Selbstständigen Zum Shop Die wichtigsten Links Leben & Ereignisse Finanzamt & Formalitäten Altersvorsorge, Rente & Finanzen Krankheit, Betreuung & Pflege Beruf & Ausbildung Wohnen, Haus & Vermietung Erben, Vererben & Schenken Eltern, Familie & Ehe Steuerrechner Steuerterminkalender - Alle Steuertermine auf einen Blick Arbeitstage-Rechner - Arbeitstage pro Jahr berechnen KFZ-Steuer-Rechner Weitere Rechner Formulare …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 55 AO, Selbstlosigkeit … Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 4Satz 1 gilt nicht für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45 000 Euro. (2) Bei der Ermittlung des gemeinen Werts (Absatz 1 Nr. 2 und 4) kommt es auf die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt an, in dem die Sacheinlagen geleistet worden sind. (3) Die Vorschriften, die die Mitglieder der Körperschaft betreffen (Absatz 1 Nr. 1, 2 und 4), gelten bei Stiftungen für die Stifter und ihre Erben …Ansehen