[] … Antragsberechtigte Personen sind: der Alleinerbe, jeder Miterbe, falls mehrere Personen Erben geworden sind; in beiden Fällen aber erst nach Annahme der Erbschaft, der Ersatzerbe nach Anfall der Erbschaft an ihn, der Vorerbe bis zum Eintritt des Nacherbfalls, der Nacherbe nach Eintritt des Nacherbfalls, der Testamentsvollstrecker (§§ 2197 ff BGB), der Erbe des Erben, wenn Letzterer schon verstorben sein sollte – aber nur auf den Namen des Erben, der Erbschaftserwerber, falls die Erbschaft oder ein …