… Strafbefreiung können auch alle Teilnehmer einer Steuerhinterziehung, also auch Mittäter und Gehilfen (Ehegatten, Erbengemeinschaft, Mitgesellschafter, Bankangestellte, Aussteller von falschen Rechnungen etc.) erlangen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur möglich, wenn die Hinterziehungsbeträge höchstens 25.000,– € je Tat betragen. …