[] … Antrag auf Fristverlängerung für von Corona betroffene Vereine möglich Steuerbegünstigte Vereine, die keine steuerliche Beratung haben, werden gebeten, ihre Steuererklärung bis zum 31.07.2020 einzureichen. Vereine, die aufgrund der Corona-Krise nicht in der Lage sind, diese Frist einzuhalten, können einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Wie üblich werden keine Steuererklärungs-Formulare mehr an die Vereine versandt. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. …