[] … Von den in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Zahlbeträgen muss jeweils die Hälfte des Kindergelds abgezogen werden. Bei einem Kindergeldanspruch von 194,– € monatlich müssen z.B. von den Tabellenbeträgen 97,– € abgezogen werden. Wichtig: Die Werte der Düsseldorfer Tabelle gehen von einem Elternteil aus, der gegenüber seinem (Ex-)Ehegatten und zwei Kindern unterhaltspflichtig ist. …