Steuerlexikon Sachspenden … Als Sachspenden gelten Wertabgaben aus dem geldwerten Vermögen des Spenders. Sachspenden sind mit dem Marktpreis (Gemeiner Wert) zu bewerten. Ab 01.01.2009 ist nur noch dann der gemeine Wert anzusetzen, wenn es durch die Spende nicht zur Besteuerung oder Gewinnrealisierung kommt. Ansonsten bemisst sich die Höhe der Zuwendung nach den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Steuerlich begünstigt sind Spenden – und damit auch Sachspenden – nur, wenn sie zur Förderung eines steuerbegünstigten …Ansehen
Steuerlexikon Schenkung / Sparbuch … Schenken Eltern ihren Kindern ein Sparguthaben (Sparbuch), so erzielt das Kind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dabei ist zu beachten, dass das Kind rechtlich und tatsächlich Inhaber des Sparbuches wird. Hierfür wird vorausgesetzt, dass das Guthaben auf Dauer übertragen und wie ein fremdes Vermögen verwaltet wird. die Eltern nicht über das Sparguthaben verfügen. So darf das Guthaben nicht für Investitionen der Eltern ausgegeben werden. Auch Ausgaben, die zu den Unterhaltsleistungen gehören, sind schädlich …Ansehen
Steuerlexikon Spenden … Spenden sind eine freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne Gegenleistung getätigt werden. Spendet ein Steuerpflichtiger zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher oder besonders förderungswürdig anerkannter Zwecke, kann er die Zuwendungen in bestimmten Grenzen als Sonderausgaben im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuererklärung abziehen. Gleiches gilt für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien. Geht eine Spende an Einrichtungen, die sich in einem …Ansehen
Steuerlexikon Stiftungshöchstbetrag … Rechtslage seit 01.01.2013: Der Höchstbetrag für Zuwendungen an den Stiftungsvermögensstock wird für zusammenveranlagte Ehegatten auf 2 Mio. Euro gemeinsam erhöht. Zuvor wurde der Höchstbetrag nach Ehegatten getrennt. Rechtslage seit 01.01.2009: Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts können auf Antrag im Veranlagungszeitraum der Zuwendung oder in den folgenden neun …Ansehen
Steuerlexikon Privatvermögen … Zum Privatvermögen gehören die Wirtschaftsgüter eines Steuerpflichtigen, die nicht Betriebsvermögen sind. Steuerlich ist die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen von erheblicher Bedeutung, da Wertsteigerungen von Privatvermögen nur innerhalb der engen Grenzen des § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) und des § 17 EStG (Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung) einer Besteuerung unterliegen. Alle anderen Wertsteigerungen des Privatvermögens unterliegen keiner Steuerpflicht …Ansehen
Steuerlexikon Vermögensverwaltung … Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten. Damit haben Vertreter gegenüber dem Finanzamt die Pflichten des Steuerpflichtigen zu erfüllen. Soweit nichtrechtsfähige Personenvereinigungen ohne Geschäftsführer sind, haben die Mitglieder …Ansehen
Steuerlexikon Versorgungsfreibetrag / Erbschaftssteuer … Dem überlebenden Ehegatten wird ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256.000,– € gewährt. Der Freibetrag wird bei Ehegatten gekürzt, wenn dem Ehegatten Versorgungsbezüge zustehen, die aus Anlass des Todes des Erblassers nicht der Erbschaftsteuer unterliegen. Eine Kürzung erfolgt um den zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge. Den Kindern (auch Stief-, Adoptivkinder sowie Enkeln, deren Eltern bereits verstorben sind) des Erblassers wird ein besonderer Versorgungsfreibetrag in folgender …Ansehen
Steuerlexikon Stuttgarter Verfahren … Rechtslage seit 01.01.2009 Der Wert nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften ist nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren zu ermitteln. Rechtskage bis 31.12.2008 Für erbschaftsteuerliche und schenkungssteuerliche Zwecke kann der Wert einer Kapitalgesellschaft bzw. der Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nach dem Stuttgarter Verfahren ermittelt werden. Beim Stuttgarter Verfahren wird neben dem Vermögenswert einer Kapitalgesellschaft auch deren Ertragswert berücksichtigt. Damit …Ansehen
Steuerlexikon Parteispenden … Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden durch eine steuerliche Ermäßigung und durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt. Die Steuerermäßigung beträgt 50 % der Ausgaben, höchstens 825,– € (Ledige)/1.650,– € (Verheiratete). Dieser Betrag wird von der Steuerschuld abgezogen. Konnte dadurch nicht die gesamte Spende/Mitgliedsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden, so greift dann der Sonderausgabenabzug. Der restliche Spendenbetrag kann in der Höhe von insgesamt 1.650,– € (Ledige …Ansehen
Steuerlexikon Erbbaurecht / Einheitswert … Für Erb- und Schenkungsfälle vor dem 01.01.1996 ist das Erbbaurecht mit dem Einheitswert zu bewerten. Das Erbbaurecht ist eine selbstständige wirtschaftliche Einheit und daher separat von dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück zu bewerten. In der ersten Phase ist der Wert des Grundstückes ohne die Belastung mit dem Erbbaurecht zu ermitteln. Der Grundstückswert umfasst den Wert des Bodens und den Wert des Gebäudes. …Ansehen