[] … Das bedeutet, dass Sie als Frührentnerin oder Frührentner auf jeden Fall einmal im Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen. Hinzu kommt: Bei vorzeitigem Rentenbezug bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Sie, wenn Sie gleichzeitig sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, alle Sozialbeiträge auf die Arbeitseinkünfte weiter leisten – also Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Immerhin erwerben Sie damit aber auch zusätzliche Rentenansprüche. …