Steuerlexikon Nichteheliche Lebensgemeinschaft … Vererben und Verschenken: Wird der Lebenspartner mit einem Erbe bedacht, so muss er auf das ererbte Vermögen eine wesentlich höhere Steuer zahlen als der Ehepartner. Grunderwerbsteuer: Nur Ehepartner werden beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit. Doppelte Haushaltführung: Die Anerkennung einer doppelten Haushaltführung kann für Lebenspartner schwierig sein, wenn eine Wohnung zur Hauptwohnung erklärt wird und dies eine doppelte Haushaltführung begründen soll. …Ansehen
Steuerlexikon Anzeigepflichten … Anzeigepflichten bestehen unter anderem in folgenden Fällen: Im Erbfall Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Erbfalls sind durch den Erwerber (Erbe) alle der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerbe dem Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen. Auch eine Schenkung unter Lebenden ist anzeigepflichtig. Kreditinstitute sind verpflichtet das Vermögen anzuzeigen, dass der Erblasser bei ihnen in Verwahrung hatte. …Ansehen
Steuerlexikon Verlustabzug … Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann. …Ansehen
Steuerlexikon Schenkung … Als Schenkung gilt: jede freigiebige Zuwendung unter Lebenden, die zu einer Bereicherung führt. die Bereicherung des Ehegatten durch die Vereinbarung des ehelichen Güterstandes der »Gütergemeinschaft«. die Abfindung aufgrund eines Erbverzichts. der Erwerb durch vorzeitigen Erbausgleich und der Erwerb aufgrund einer Auflage des Schenkenden. Muss der Beschenkte Gegenleistungen für den Erwerb erbringen, so mindern diese die Schenkung, wenn die Gegenleistung bewertbar ist. …Ansehen
Steuerlexikon Kirchliche Zwecke … Verfolgt eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) gewährt der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen. Gewöhnlich gehören gemeinnützige Vereine und Stiftungen zu diesen Körperschaften. Ausschließlichkeit liegt vor, wenn die Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt. Unmittelbarkeit ist gegeben, wenn nur die Körperschaft diese Zwecke verfolgt. Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke …Ansehen
Steuerlexikon Erbschaftsteuer / Steuerbefreiungen … Für zahlreiche Zuwendungen ist weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer zu entrichten ist. Unter anderem ist der Erwerb des selbstgenutzten Familienheims (bis 200 m 2 Wohnfläche) durch Ehegatten, Kinder oder Enkel steuerbefreit, wenn der Erwerber die Immobilie unverzüglich selbst nutzt. Eine Aufgabe der Selbstnutzung ist, außer aus zwingenden Gründen, innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes steuerschädlich. § 13 ErbStG …Ansehen
Steuerlexikon Mildtätige Zwecke … Verfolgt eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) gewährt der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen. Gewöhnlich gehören gemeinnützige Vereine und Stiftungen zu diesen Körperschaften. Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und auf Hilfe angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher …Ansehen
Steuerlexikon Kapitalforderung … Mit dem Begriff »Kapitalforderung« wird eine auf eine Geldleistung gerichtete Forderung bezeichnet. Zinsen die aufgrund einer Kapitalforderung erzielt werden, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (Forderung befindet sich im Privatvermögen) oder zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (Forderung befindet sich im Betriebsvermögen). Kapitalforderungen sind für erbschaftsteuerliche Zwecke mit ihrem Nennwert zu bewerten. Nur wenn besondere Umstände vorliegen, kann ein niedrigerer oder ein höherer …Ansehen
Steuerlexikon Gemischte Schenkung … Wird ein Gegenstand zum Teil entgeltlich und zum Teil unentgeltlich erworben, liegt eine gemischte Schenkung vor. Ein Kauf unter dem Verkehrswert führt zu einer gemischten Schenkung. Liegt eine gemischte Schenkung vor, ist der Erwerb in einen entgeltlichen Teil und in einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Der entgeltliche Erwerb führt beim Erwerber zu einer Anschaffung, die er in Höhe des Entgelts steuerlich berücksichtigen kann. Beim Veräußerer kann für den entgeltlich verkauften Teil ein Gewinn …Ansehen
Steuerlexikon Zustiftung … Einnahmen kann eine Stiftung aus der Anlage ihres Vermögens erzielen, dabei erzielt die Stiftung Zinseinnahmen und ähnliche Erträge, wie z.B. Dividenden. Gelder können auch durch Zustiftungen und Spenden zufließen. Zustiftungen sind Vermögenszuwendungen für eine bereits bestehende Stiftung, sie erhöhen den Kapitalstock einer Stiftung und werden nicht für die Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet. Dagegen stärken Spenden nicht den Kapitalstock, sondern werden direkt für den Stiftungszweck verausgabt …Ansehen