[] … Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, darf große Teile seiner zusätzlichen Altersvorsorge behalten, ohne dass die staatliche Hilfe gekürzt wird. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Grundsicherung im Alter. Geregelt ist darin nämlich auch ein neuer Einkommensfreibetrag in der Grundsicherung im Alter und der Sozialhilfe: ein Freibetrag in Höhe von (mindestens) 100,– € und höchstens 208,– € für Alterseinkünfte, die auf freiwilligen Einzahlungen …