[] … Die gezahlten Kapitallebensversicherungsbeiträge wären der Mutter im verhandelten Fall nicht als Vermögen zugerechnet worden, wenn es sich hier glaubhaft um eine Gegenleistung für Pflege- und Betreuungsleistungen gehandelt hätte. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass von vornherein eine Entgeltabrede getroffen wurde. Um eine rechtssichere Vereinbarung zu treffen, kann es durchaus sinnvoll sein, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht bzw. von einem Notar beraten zu lassen. (MS) …