[] … Zu den gesetzlich geregelten Nachteilsausgleichen für behinderte Menschen gehören beispielsweise besonderer Kündigungsschutz, Sonderurlaub, Steuererleichterungen (z.B. Behindertenpauschbetrages), Ermäßigung bei der Kfz-Steuer, Anspruch auf Mobilitätshilfen, unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr (kleine Einschränkung: hierfür muss man beim Versorgungsamt eine Wertmarke kaufen, ganz kostenlos ist die Beförderung also nicht. …