Steuerlexikon Erbschaftsteuer … Freibeträge werden in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe gewährt. Bei nahen Verwandtschaftsverhältnissen (Eltern – Kinder; zwischen Ehepartnern) kommen grundsätzlich die höchsten Freibeträge zur Anwendung. Des Weiteren unterliegen die Nachlässe einem geringeren Erbschaftssteuersatz. …Ansehen
Steuerlexikon Erbschaftsteuer / Steuersatz - Definition und Erklärung … Wie hoch die steuerliche Belastung ausfällt, richtet sich nach der jeweiligen Steuerklasse des/der Erben; danach, ob die Hinterbliebenen einen Steuerberater beauftragen, der sich um die Regelung der Abgabepflicht nach dem Ableben des Erblassers kümmert. Die Inanspruchnahme eines Steuerberaters kann die Erbschaftssteuer mindern ; nach dem Verwandschaftsgrad des Erben zum Beerbten. …Ansehen
Steuerlexikon Erbfallkosten … Für Erbfallkosten kann ein Pauschbetrag von 10.300,– € abgezogen werden, ohne dass es eines Nachweises bedarf. Nur bei einem höheren Betrag lohnt sich die Vorlage der Einzelnachweise. Tragen mehrere Erben die angefallenen Aufwendungen gemeinsam, wird die Pauschale nach dem jeweiligen Erbanteil unter den Erben aufgeteilt. Reicht der Nachlass nicht aus, um entstandene Beerdigungskosten auszugleichen, können unter bestimmten Voraussetzungen außergewöhnliche Belastungen entstehen. …Ansehen
Steuerlexikon Vorweggenommene Erbfolge … Um diesen Steuervorteil voll zu nutzen, ist es sinnvoll – bei entsprechendem Vermögen also alle zehn Jahre – eine relevante Summe bereits vorab seinen späteren Erben zu übertragen. Kindern stehen persönliche Freibeträge jeweils von Mutter und Vater zu, könnten also innerhalb von zehn Jahren von beiden Elternteilen jeweils 400.000,– € steuerfrei erhalten. Sogenannte »Kettenschenkungen« sollten jedoch vermieden werden. …Ansehen
Steuerlexikon Gesamtrechtsnachfolge … Die Gesamtrechtsnachfolge spielt insbesondere im Erbfall eine Rolle. Bei der Gesamtrechtsnachfolge gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis und nicht nur einzelne Rechtspositionen auf den Rechtsnachfolger über. Dies gilt jedoch bei der Erbfolge nicht für Zwangsgelder. Erben haben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten einzustehen. …Ansehen
Steuerlexikon Förderzeitraum … Stirbt der Bezugsberechtigte der Eigenheimzulage dann erlischt die Förderung, falls der Erbe nicht die Voraussetzungen für den Bezug der Eigenheimzulage erfüllt. Kann der Erbe jedoch die Förderung wahrnehmen, beginnt der Förderzeitraum nicht neu, sondern dem Erbe steht nur die restliche Förderzeit zu. …Ansehen
Steuerlexikon Eigenheimzulage / Gesamtrechtsnachfolge … Dem Erben steht der Fördergrundbetrag bis zum Ende des Förderzeitraumes zu, wenn er die Fördervoraussetzungen erfüllt. Zweitens: Ein Miterbe erhält die Wohnung, dabei entspricht der Wert der Wohnung nicht seinem Erbteil. Zum Ausgleich des fehlenden Betrags zahlt der Erbe an die Miterben eine Abfindung. Für den Erbteil kann er für die restliche Zeit den Fördergrundbetrag in Anspruch nehmen. …Ansehen
Steuerlexikon Eigenheimzulage / Förderzeitraum … Stirbt der Bezugsberechtigte der Eigenheimzulage, dann erlischt die Förderung, falls der Erbe nicht die Voraussetzungen für den Bezug der Eigenheimzulage erfüllt. Kann der Erbe jedoch die Förderung wahrnehmen, beginnt der Förderzeitraum nicht neu, sondern dem Erbe steht nur die restliche Förderzeit zu. § 3 EigZulG …Ansehen
Steuerlexikon Stiftung … Meist fehlt es an geeigneten Erben oder es werden Erbauseinandersetzungen befürchtet, die den Bestand des Unternehmens gefährden können (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 27.07.2006, IV B 7 - S 2252–4/06). Nicht gemeinnützige Stiftungen unterliegen der Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuererklärung ist jährlich abzugeben. Ab 2012 besteht die Möglichkeit, auf Antrag die Körperschaftsteuererklärung nur noch aller zwei Jahre abzugeben. …Ansehen
Steuerlexikon Kunstgegenstände … Wie hoch diese Steuer ausfällt, richtet sich nach dem Wert des Kunstobjektes und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und Erben bzw. dem Schenkenden und Beschenkten. Kunstgegenstände können aber auch teilweise oder vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden. Werden Kunstgegenstände im Betriebsvermögen gehalten, so ist eine Abschreibung der Erwerbskosten möglich. …Ansehen