[] … Strittig war nun noch die Frage, wie mit einer solchen Barabfindung zu verfahren ist, wenn die Wertpapiere schon vor dem 1.1.2009 angeschafft worden sind (Altaktien). Verkaufen Sie solche Aktien, ist der Verkaufserlös steuerfrei. Denn in diesem Fall gilt noch die alte einjährige Spekulationsfrist, die inzwischen natürlich längst abgelaufen ist. Konsequenz: Bei Altaktien muss eine mögliche Barabfindung, die bei einem Aktientausch fließt, ebenfalls steuerfrei bleiben. …