[] … Um einen Pkw-Fahrer, der an einem Bahnübergang schon losfuhr, als die Schranken sich öffneten – und nicht abwartete, bis das rote Licht erlosch. Im Fall, über den in Naumburg verhandelt wurde, hatte ein Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug vor einem Bahnübergang gehalten, der mit einer Schranke und einer Lichtzeichenanlage gesichert war. Nachdem ein Zug den Übergang passiert hatte, öffneten sich die Schranken – und der Fahrer fuhr los, ohne das Erlöschen des Rotlichts abzuwarten. …