[] … Wäre ihr zu diesem Zeitpunkt oder zu einem anderen Zeitpunkt während des ununterbrochenen Leistungsbezugs Geld aus der Erbschaft zugeflossen, so wäre dieses als Einkommen angerechnet worden (fiktiv auf sechs Monate aufgeteilt), wodurch ihr ALG-II-Anspruch dann zeitweise entfallen wäre. Dem war aber nicht so, weil die Hamburgerin nicht Einzelerbin war, sondern als Angehörige im Rahmen einer Erbengemeinschaft Miteigentümerin an einem Grundstück wurde. …