[] … Das Hauptzollamt wies ihn darauf hin, dass dies eine Besteuerung für gewerblich hergestelltes Bier nach dem Regelsteuersatz zur Folge habe. Der Brauer reichte eine Steueranmeldung ein, errechnete aber eine Steuer zum ermäßigten Steuersatz in Höhe von 26,43 Euro. Das Hauptzollamt wandte den Regelsteuersatz an und ermittelte eine Steuer in Höhe von 47,14 Euro. Dagegen wehrte sich der Bierbrauer – unterlag aber vor Gericht. …