[] … Während das Finanzamt von einer dem Regelsteuersatz (also 19%) unterliegende Leistung ausging, stellten sich sowohl das erstinstanzliche Finanzgericht als auch der BFH auf die Seite des Unternehmers: Der in § 12 Absatz 2 Nr. 1 UStG verwendete Begriff Lieferungen von Wasser umfasse auch das Legen eines Hausanschlusses, das in der Verlegung einer Leitung besteht, die die Verbindung des Wasserverteilungsnetzes mit der Wasseranlage eines Grundstücks ermöglicht, erklärten die Gerichte übereinstimmend. …