[] … Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an einen außenstehenden Abnehmer geliefert wird, selbst gewerblich tätig sein. Welche Konsequenzen das hat, erklärt der BFH in einem aktuell veröffentlichten Urteil. Die Wohnungseigentümergemeinschaft begründet in einem solchen Fall selbst ertragsteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft, für die das erforderliche Feststellungsverfahren durchzuführen ist, so die Richter. Der Annahme einer von den Wohnungseigentümern …