[] … Das TMG sieht nun in § 8 ausdrücklich vor, dass ein Unterlassungsanspruch gegen einen WLAN Betreiber wegen einer Rechtsverletzung, die Nutzer seines Netzes begangen haben, nicht besteht. Sperrung kann verlangt werden Wer sein WLAN anderen zugänglich macht, ist allerdings auch künftig noch nicht völlig auf der sicheren Seite. Dafür sorgt § 7 Abs. 4 des TMG. …