[] … Wenn jemand gegen einen Steuerbescheid Einspruch erhebt oder klagt, muss er die Steuer trotzdem zunächst zahlen. Wenn das Finanzamt oder Gericht die Vollziehung der Steuer aussetzt, muss die Steuer vorerst nicht gezahlt werden. Falls der Einspruch oder die Klage später erfolglos bleibt, muss die Steuer nachträglich gezahlt werden, und es fallen Zinsen an. Der gesetzliche Zinssatz für diese Aussetzungszinsen beträgt 6 % pro Jahr (0,5 % pro Monat). …