[] … Wenn Ihr Kind erst eine Ausbildung zum Sozialversicherungsangestellten abschließt und dann eine weiter Ausbildung zum "AOK-Betriebswirt" dranhängt, haben Sie während der zweiten Ausbildung keinen Anspruch auf Kindergeld. Das geht aus einem Urteil des FG Münster hervor. Die Richter bestätigten die Auffassung der Familienkasse, wonach es sich hier nicht um eine sogenannte mehraktige Ausbildung handelt. Bei einer mehraktigen Berufsausbildung, erklärten sie, sei es erforderlich, dass der zweite Abschnitt …