[] … Ist ein Kind ausbildungswillig, aber zeitweise wegen einer Erkrankung nicht in der Lage, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, ist es in Bezug auf das Kindergeld ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2c EStG zu berücksichtigen ist. Dies hat das FG Hamburg entschieden. …