[] … Auf eine weitere Sachverhaltsaufklärung durch eine Vernehmung des Kindes verzichteten die Richter, weil das Kind erklärt hatte, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Das Problem dabei: Nach § 68 Absatz 1 S. 2 EStG haben volljährige Kinder in Kindergeldsachen umfassende Mitwirkungspflichten. Daher gilt der Grundsatz, dass Angehörige, also auch volljährige Kinder, zur Verweigerung der Aussage berechtigt sind, in Kindergeldprozessen ausnahmsweise nicht. …