[] … Wer in einer Senioren-Wohneinrichtung lebt, bezahlt über das Entgelt ebenfalls haushaltsnahe Tätigkeiten. Die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können mit 20 %, jedoch maximal 4.000,– € von der Steuer abgezogen werden. Dazu machen Steuerzahler in der »Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen« (bis einschließlich der Steuererklärung für 2018: im Mantelbogen auf Seite 3) die erforderlichen Angaben. …