[] … Voraussetzung dafür ist, dass Sie erwerbstätig sind und Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, dass Gleitzeitstunden beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind – Urlaub muss nicht ausgeschöpft werden. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der seinerseits bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Keinen Anspruch haben Erwerbstätige, die Kurzarbeitergeld bekommen. …