[] … Ein alleinstehender Koch mit einer Warmmiete von 480,– € im Monat kommt auf einen Grundsicherungsbedarf von (432,– € + 480,– € =) 912,– €. Da das Restaurant, in dem er arbeitet, geschlossen ist, bekommt er keinen Lohn mehr. Er muss zunächst allein mit Kurzarbeitergeld über die Runden kommen. Dieses beträgt genau 1.000,– €. Es übersteigt damit – auf den ersten Blick – seinen oben errechneten Bedarf. Dennoch hat der Koch Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld II. …