[] … Als geringer verdienender Ehepartner sollten Sie in die Steuerklasse IV wechseln, damit Sie am Ende nicht draufzahlen. Zwar können Sie sich die zu viel gezahlten Steuern durch eine Einzelveranlagung zurückholen. Aber: zum einen haben Sie dann nur Anspruch auf die Lohnsteuer, die Sie nach der Trennung gezahlt haben, und zum anderen nehmen Sie sich und Ihrem Partner mit einer Einzelveranlagung die Möglichkeit, von der Zusammenveranlagung und dem günstigen Splittingtarif zu profitieren. …