[] … Freilich greift die Notfallklausel, mit der die Bundesregierung in der Corona-Krise die Schuldenbremse gelockert hat, bloß noch im nächsten Jahr. Ab 2023 gelten wieder die engen Verschuldungsspielräume. Dennoch soll es Zukunftsinvestitionen geben: vor allem in den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Digitalisierung sowie für höhere Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. …