Steuerlexikon Umsatzsteuer / Bauleistungen … Hiervon ist auszugehen, wenn die Umsätze des Leistungsempfängers (Bauunternehmer) im vorangegangenen Kalenderjahr zu mehr als 10 % aus Bauleistungen bestanden haben oder der Leistungsempfänger eine gültige Freistellungsbescheinigung (siehe Lexikon: »Bauabzugsteuer«) vorlegen kann. Greift die umgekehrte Steuerschuldnerschaft, darf der Leistungserbringer die Umsatzsteuer nicht mehr in seiner Rechnung ausweisen. …Ansehen