[] … Ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg könnte man unter die Überschrift stellen: Regeln gelten schon – aber man muss nicht päpstlicher sein als der Papst. Worum es ging? Um einen Pkw-Fahrer, der an einem Bahnübergang schon losfuhr, als die Schranken sich öffneten – und nicht abwartete, bis das rote Licht erlosch. Im Fall, über den in Naumburg verhandelt wurde, hatte ein Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug vor einem Bahnübergang gehalten, der mit einer Schranke und einer Lichtzeichenanlage gesichert …