[] … Auch solche Aufwendungen, die den äußeren Rahmen einer Veranstaltung betreffen, sind in die Bemessungsgrundlage der pauschalierten Einkommensteuer einzubeziehen, entschied das FG Münster. Was genau ist damit gemeint? Zum äußeren Rahmen einer Veranstaltung gehören etwa die Anmietung der Veranstaltungshalle, Ausstattung, Dekoration, Technik, Garderobe, Bustransfer und Toilettencontainer. Das Finanzamt hatte von einem Unternehmer nach einer Party, zu der neben den eigenen Arbeitnehmern auch ausgewählte …