Lohnsteuer-Ermäßigung 2021
Statt einmal im Jahr können Sie Ihre Steuerrückerstattung auch monatlich erhalten. Sie sparen Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Beantragen Sie mit "Lohnsteuer-Ermäßigung 2021" einfach einen Freibetrag für diese steuerlich relevanten Aufwände:
- Kosten für die Fahrt zur Arbeit, doppelte Haushaltsführung und sonstige Werbungskosten
- Kinderbetreuungskosten (z.B. Kindergarten, Schule, Tagesmutter)
- Unterhaltszahlungen
- Sonderausgaben, z.B. durch Scheidung, Spenden & Beiträge
- Kosten für die Altersvorsorge
- Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- Pflege- und Krankheitskosten, Kosten durch Behinderung sowie sonstige außergewöhnliche Belastungen
- Verluste aus anderen Einkünften
- Die Funktionen und Features der Produktvarianten im Vergleich als Download
Mindestens 600,- € jährlich
Voraussetzung für einen Lohnsteuerfreibetrag sind Aufwände von mindestens 600,- € jährlich.
Neu im Steuerjahr 2019
Ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Steuerjahr 2021 hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Sollten Sie für das Steuerjahr 2020 bereits einen Freibetrag genutzt haben, ist dieser für das Steuerjahr 2021 erneut anzufordern.Lassen Sie sich schnell & einfach durch den Antrag auf Lohnsteuermäßigung führen! Jetzt kostenlos herunterladen und Antrag versenden!
Vorgängerversion
Hier finden Sie die Vorgängerversion(en)