Der Betreuungsassistent
Wer als Erwachsener wegen einer Krankheit oder einer Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann, erhält von Amts wegen oder auf seinen Antrag einen Betreuer. Die Betreuerbestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht. Dem Betroffenen wird damit für die Angelegenheiten, die er nicht mehr selbst besorgen kann, ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. In den meisten Fällen wird die Betreuung ehrenamtlich geführt. Ehrenamtliche Betreuer sind in aller Regel Familienangehörige, Freunde oder andere dem Betreuten nahestehende Personen. Nur wenn es keinen geeigneten ehrenamtlichen Betreuer gibt, bestellt das Betreuungsgericht einen vom Betreuten oder der Staatskasse zu vergütenden Berufsbetreuer.
Am 1.1.2023 tritt nun das umfassend modernisierte Betreuungsrecht in Kraft. Die Betreuungsrechtsreform enthält grundlegende Änderungen für Betreute, für Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer.
Der Betreuungsassistent will auf der Grundlage des neuen Betreuungsrechts dem Betreuten und dem Betreuer mit Musteranträgen, Formulierungshilfen und Musterverfügungen bei den täglichen Herausforderungen helfen. Die enthaltenen Materialien unterstützen bei
Am 1.1.2023 tritt nun das umfassend modernisierte Betreuungsrecht in Kraft. Die Betreuungsrechtsreform enthält grundlegende Änderungen für Betreute, für Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer.
Der Betreuungsassistent will auf der Grundlage des neuen Betreuungsrechts dem Betreuten und dem Betreuer mit Musteranträgen, Formulierungshilfen und Musterverfügungen bei den täglichen Herausforderungen helfen. Die enthaltenen Materialien unterstützen bei
- der Einleitung des Betreuungsverfahrens: U.a. Anregung eines nahen Angehörigen zur Bestellung eines Betreuers, Antrag des Betroffenen auf Bestellung eines Betreuers, Anregung eines Kontrollbetreuers;
- der Änderung des Betreuungsbedarfs: U.a. Anregung zur Erweiterung oder Einschränkung des Aufgabenkreises des Betreuers; Anregung auf Aufhebung der Betreuung;
- der Gesundheitssorge für den Betreuten: U.a. Antrag auf Genehmigung eines gefährlichen ärztlichen Eingriffs beim Betreuten, auf Abbruch einer ärztlichen Maßnahme, auf Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Betreuten;
- der Vermögenssorge für den Betreuten: U.a. Genehmigung einer Geldanlage oder Abhebung eines Geldbetrags von einem gesperrten Konto, Anlegung eines Vermögensverzeichnisses durch den Betreuer, Rechnungslegung;
- der Einflussnahme des Betreuten auf die Führung der Betreuung: U.a. durch Errichtung einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung.
Somit ist der Betreuungsassistent Ihr praktischer Helfer bei allem, was es rund um das Thema rechtliche Betreuung zu beachten gilt.
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