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Steuerlast mindern mit dem IAB: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein attraktives steuerliches Gestaltungsinstrument für kleinere Unternehmen!
Als Freiberufler oder Gewerbetreibender dürfen Sie bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgutes bereits vor dem geplanten Kauf als Betriebsausgabe erfassen, indem Sie einen Investitionsabzugsbetrag bilden. Wird später dann investiert, kann mithilfe des IAB die Steuerschuld in ein späteres Jahr verlagert werden.
Ein Investitionsabzugsbetrag ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die jeder Selbstständige kennen sollte, um unliebsame Überraschungen und teure Fehler zu vermeiden.
Unser Beitrag Investitionsabzugsbetrag liefert Ihnen das notwendige Rüstzeug für die Bildung. Darüber hinaus erfahren Sie, wie lange Sie für die geplante Investition Zeit haben und was Sie nach der Anschaffung beachten sollten, um die rückwirkende Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages zu vermeiden.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Der Investitionsabzugsbetrag im Überblick
2.Voraussetzungen für den Abzugsbetrag
2.1Begünstigte Betriebe (Gewinngrenze)
2.2Begünstigte Wirtschaftsgüter
2.3Betriebliche Obergrenze
2.4Elektronische Meldung der Angaben zum IAB an das Finanzamt
3.Regeln für die Bildung eines IAB
3.1Der Investitionszeitraum
3.2Verbleibensfrist und betriebliche Nutzung
3.3Höhe eines IAB
3.4Spätere Erhöhung eines IAB
3.5IAB vor der Betriebseröffnung
3.6Antrag auf IAB in der Steuererklärung oder im Einspruchsverfahren
3.7Nachträglicher Antrag auf IAB
3.8Nachträglicher Antrag auf IAB zum Ausgleich von Mehrergebnissen einer Betriebsprüfung
4.Folgen bei Investition
4.1Regelfall: Hinzurechnung IAB und Kürzung der Anschaffungskosten
4.2Sonderfall: Hinzurechnung von vor 2020 abgezogenen IAB
4.3Wenn der IAB die zulässige Höhe übersteigt
4.4Kürzung der Anschaffungskosten um 50 %
4.5Kürzungsbetrag und GWG-Grenzen
5.Investition mit Verstoß gegen Verbleibens- und Nutzungsauflage
5.1Anzeigepflicht für Verstöße im kritischen Zeitraum
5.2Wirtschaftsgut scheidet vor Ablauf der Behaltefrist aus
5.3Keine betriebliche Nutzung von mindestens 90 %
5.4Bescheidkorrekturen bei Verstoß gegen die Auflagen
6.Folgen bei Nicht-Investition
6.1Sie investieren gar nicht innerhalb des Investitionszeitraums
6.2Sie investieren anders als geplant
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