E-Rechnung und die SteuerSparErklärung
Ab 2025 sind Selbstständige gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Eine E-Rechnung, oder elektronische Rechnung, ist eine digitale Version einer herkömmlichen Papierrechnung. Sie wird elektronisch erstellt, versendet und empfangen, was den gesamten Rechnungsprozess effizienter und umweltfreundlicher macht.
Um die E-Rechnung auch in unsere Produkte zu integrieren haben wir eine Schnittstelle bzw. Importfunktion von E-Rechnungsdaten aus einer Buchhaltungssoftware in die SteuerSparErklärung entwickelt. Diese Importfunktion wird mit einem Release Anfang 2025 in der SteuerSparErklärung verfügbar sein.
Für das Empfangen und Versenden von E-Rechnungen empfehlen wir Ihnen unsere Partnerlösung „Lexware Office“. Mit unserem Partnerangebot können Sie E-Rechnungen empfangen und versenden und wir stellen sicher, dass Sie diese E-Rechnungsdaten direkt in die SteuerSparErklärung importieren können.
Eine E-Rechnung, oder elektronische Rechnung, ist eine digitale Version einer herkömmlichen Papierrechnung. Sie wird elektronisch erstellt, versendet und empfangen, was den gesamten Rechnungsprozess effizienter und umweltfreundlicher macht.
Elektronische Rechnungen sind für alle Lieferanten oder Auftragnehmer, die für öffentliche Auftraggeber tätig sind, ab einem Betrag von 1.000 Euro verpflichtend. Ab 2025 soll der Standard der E-Rechnung auch im B2B-Bereich verpflichtend eingeführt werden. Die genaue Umsetzung ist jedoch noch unklar. Es ist jedoch ziemlich sicher, dass die E-Rechnung schrittweise das zukünftige Rechnungsformat sein wird. Daher ist es für alle Unternehmen ratsam, sich bereits jetzt damit auseinanderzusetzen, ob ihre aktuelle Rechnungssoftware E-Rechnungen erstellen kann oder dies in Zukunft ermöglichen wird.
Eine E-Rechnung zu erstellen ist einfacher, als man denkt. Hier sind die grundlegenden Schritte:
Diese Schritte helfen dir, den Prozess der E-Rechnung effizient und gesetzeskonform zu gestalten.
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