Zuschlag bei Kindererziehung
Der Zuschlag bei Kindererziehung bringt zusätzliche Entgeltpunkte für die Erziehung von Kindern.
In Fortführung der für Zeiten bis 1991 geltenden sogenannten Rente nach Mindesteinkommen mit der höheren Bewertung von Zeiten mit niedrigen Arbeitsentgelten hat das "Altersvermögens-Ergänzungsgesetz" (AVmeG) von 2001 eine Nachfolgeregelung gebracht, die eine zusätzliche Gewährung von Entgeltpunkten in Kinderberücksichtigungszeiten oder bei gleichzeitiger Erziehung mehrerer Kinder für Zeiten nach 1991 vorsieht.
Hiermit sollen Nachteile durch Einschränkung oder gar Aufgabe einer Beschäftigung im Hinblick auf Kindererziehung ausgeglichen werden. In erster Linie kommt diese Regelung Frauen zugute. Voraussetzung ist, dass mindestens 25 Versicherungsjahre vorliegen.
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