Verzinsung
Aufgrund von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnissen kann das Finanzamt Zinsen vom Steuerpflichtigen fordern. In folgenden Fällen können Zinsen erhoben werden:
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Steuernachforderungen und Steuererstattungen;
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Stundungszinsen;
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Verzinsung von hinterzogenen Steuern;
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Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge;
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Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung.
Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen (z.B. Säumniszuschläge, Zwangsgelder) und die entsprechenden Erstattungsansprüche werden nicht verzinst.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 233 AO
§ 233a AO
§ 234 AO
§ 235 AO
§ 237 AO
Ich bin Influencer
Viele haben einen Social-Media-Account auf Instagram, TikTok oder einer der anderen Plattformen und posten Content. Sobald du mit deinem Content auf einem der Netzwerke Geld verdienst, kommt das Thema »Steuern« ins Spiel. Und dann heißt es aufpassen! In diesem Ratgeber erfährst alles, was du wissen musst.