Verzinsung
Aufgrund von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnissen kann das Finanzamt Zinsen vom Steuerpflichtigen fordern. In folgenden Fällen können Zinsen erhoben werden:
-
Steuernachforderungen und Steuererstattungen;
-
Stundungszinsen;
-
Verzinsung von hinterzogenen Steuern;
-
Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge;
-
Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung.
Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen (z.B. Säumniszuschläge, Zwangsgelder) und die entsprechenden Erstattungsansprüche werden nicht verzinst.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 233 AO
§ 233a AO
§ 234 AO
§ 235 AO
§ 237 AO
SteuerSparErklärung für Rentner (Steuerjahr 2024)
Zurückholen, was Ihnen gehört. Exklusive Steuertipps für Rentner, inkl. Digitaler Steuerwissen-Datenbank. Dank der Plausibilitätsprüfung fehlerfrei und ohne Vorkenntnisse zur Abgabe.