Umsatzsteuer / Wechsel der Besteuerungsform
Zu einem Wechsel der Besteuerungsform kommt es, wenn ein Unternehmer, der die Kleinunternehmerregelung genutzt hat, zur Regelbesteuerung wechselt oder wenn von der Regelbesteuerung zur Besteuerung nach der Kleinunternehmerregelung übergegangen wird.
Übergang von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung:
Umsätze, die der Unternehmer noch vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, fallen noch unter die Kleinunternehmerregelung und unterliegen damit nicht der Umsatzsteuer, wenn das Entgelt nach dem Wechsel vereinnahmt wird. Anzahlungen, die der Unternehmer vor dem Übergang vereinnahmt hat, sind nach dem Übergang der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Übergang von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung:
Umsätze die der Unternehmer vor dem Wechsel ausgeführt hat, unterliegen der Regelbesteuerung. Nach dem Wechsel ausgeführte Umsätze fallen unter die Kleinunternehmerregelung und unterliegen damit nicht der Umsatzsteuer.
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