Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat eine Überwachungsfunktion. Sie dient dem Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und soll die Versteuerung der innergemeinschaftlichen Erwerbe sicher stellen.
Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann online unter www.bzst.de gestellt werden.
Bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferers und des Erwerbers auf der Rechnung aufzuführen.
Die Landesfinanzbehörden übermitteln dem Bundeszentralamt für Steuern die für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlichen Angaben über die Unternehmen, die bei ihnen umsatzsteuerlich geführt werden. Diese Angaben dürfen nur für die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, für die Umsatzsteuerkontrolle sowie für Zwecke der Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden anderer Staaten in Umsatzsteuersachen verarbeitet oder genutzt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt den Landesfinanzbehörden die erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die Daten, die sie für die Umsatzsteuerkontrolle benötigen.
Einer natürlichen Person, die durch die Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht hat, unternehmerisch im Sinne des § 2 UStG tätig zu werden, ist auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.9.2009, II R 66/07). Hiervon ausgenommen sind Fälle eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 1.7.2010, IV D 3 - S 7420/07/10061 :002).
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 23.09.2009, II R 66/07
BFH 01.07.2010, IV D 3 - S 7420/07/10061 :002
§ 27a UStG
Kleinunternehmer: Vom umsatzsteuerlichen Sonderstatus profitieren
Für viele Selbstständige ist die Kleinunternehmer-Regelung des Umsatzsteuergesetzes von besonderer Bedeutung. Von ihr profitieren können sowohl nebenberuflich als auch hauptberuflich Selbstständige, wenn sie entweder nur geringe Umsätze erzielen oder hohe Umsätze, die im Wesentlichen von der Umsatzsteuer befreit sind.