Strafen
Strafgelder unterliegen dem Abzugsverbot. Damit können sie steuerlich nicht geltend gemacht werden. Zu den Strafgeldern gehören:
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Geldstrafen,
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Verwarnungsgelder,
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Ordnungsgelder,
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Geldleistungen zur Erfüllung von Auflagen bzw. Weisungen.
Entstehen im Zusammenhang mit einer Straftat Anwaltskosten und Verfahrenskosten, können diese Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Straftat mit einem Betrieb im Zusammenhang steht.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 12 EStG

SteuerSparErklärung plus (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz gilt für 3 Arbeitsplätze und für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).