Fremdwährungsguthaben
Kursgewinne, die sich durch eine Anlage in ausländischer Währung ergeben, sind nur dann steuerbar, wenn das Fremdwährungsguthaben innerhalb der Veräußerungsfrist (Spekulationsfrist) in eine andere Währung getauscht wird (§ 32d EStG).
Ein Umtausch liegt allerdings nicht vor, wenn das Fremdwährungsguthaben in derselben Währung wieder angelegt wird.
Wurde ein Kursgewinn durch einen Umtausch von Fremdwährungen (Devisengeschäfte) erzielt, so unterliegt der Gewinn der Abgeltungsteuer.

Witwenrente
Hast du dich jemals gefragt, warum die Hinterbliebenenrente gekürzt wird oder welches Einkommen angerechnet wird? Fühlst du dich verloren in einem Meer von Regelungen und Gesetzen? Dann ist dieser Ratgeber genau das Richtige für dich!