Entsendung von Arbeitnehmern
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern aus dem Inland ins Ausland oder aus dem Ausland ins Inland ist zu prüfen, ob das Lohnsteuer-Abzugsverfahren zur Anwendung kommen muss. Eine Verpflichtung zum Abzug der Lohnsteuer besteht, wenn ein inländischer Arbeitgeber oder ein ausländischer Verleiher vorhanden ist. Andernfalls entfällt der Lohnsteuerabzug. Der Arbeitnehmer muss dann Einkommensteuer im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer auf den verdienten Lohn zahlen. Vorab wird keine Lohnsteuer einbehalten.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 38 ff. EStG
SteuerSparErklärung plus (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz gilt für 3 Arbeitsplätze und für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).