Diskont

Erhält ein Anleger Diskontbeträge für die vorzeitige Diskontierung von Wechseln, dann entstehen für ihn Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese sind steuerpflichtig, insofern der Freibetrag von 801,– € (Sparerfreibetrag) überschritten wird.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 20 EStG

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