Diätverpflegung

Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Sie können daher steuerlich nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn die Diätverpflegung an die Stelle einer sonst erforderlichen medikamentösen Behandlung tritt.

Gesetze und Urteile (Quellen)

H 33.1. - 33.4 EStH

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #